Mit dem Patienten ist eine Vereinbarung nach Par. 2 GOZ zu treffen, da zahlreiche BEMA Leistungen deutlich höher als entsprechende GOZ-Leistungen bewertet sind. Hier finden Sie die Liste der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Sie kann auch als Patienteninformation verwendet werden. Und bedenken Sie, dass auch Ihre privat versicherten Patienten einen Anspruch haben, mindestens so gut wie die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen versorgt zu werden. Und das muss sich in der Abrechnung auch widerspiegeln!
Info der Zahnärztekammer zum Vergleich der GOZ und BEMA Bewertungen anschauen!,