Die besondere Zahnärztliche Versorgung (BZV)
Infos für Zahnarztpraxen
Die ZAG-WL eG ist hat Verträge mit zwei ostwestfälischen Betriebskrankenkassen geschlossen. Diese Verträge sind zum 31.12.2024 von den Krankenkassen gekündigt worden. Die Abrechnungen der bis zum 31.12.2024 durchgeführten Behandlungen ist bis zum 31.03.2025 durch die ZA AG in Düsseldorf sichergestellt. Nach dem 31.03.2025 können keine Abrechnungen mehr entgegen genommen werden.
Wir haben bisher keine Anschlussvereinbarung nach Par. 140a SGB V schließen können und empfehlen Ihnen daher ab dem 1. Januar 2025 die teilnehmenden Patienten in die Kostenerstattung nach Par. 13 SGB V zu überführen. Dies ist wichtig, da die BZV-Versorgung mehr als 20 Jahre lang direkt mit den Krankenkassen durchgeführt wurde, und bei den beteiligten KZV'en daher bis auf Weiteres für diese Leistungen kein Budget verfügbar sein wird.
Information für Patienten
Zahnbehandlung exclusiv - Wahltarif (BZV-Vertrag)
Die BKK Melitta HMR und die BKK Gildemeister-Seidensticker haben die BZV- Verträge zum 31.12.2024 rechtswirksam gekündigt. Solche besonderen Vereinbarungen müssen ab dem 1. Januar 2025 nach Par. 140a des SGB V geschlossen werden. Eine solche Vereinbarung ist bisher nicht zustande gekommen. Dazu haben vor allem die äußeren Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beigetragen, was unter anderem an hohen Zusatzbeiträgen einzelner Krankenkassen festzustellen ist.
Wir sind weiter mit den Krankenkassen im Gespräch um doch noch eine Vereinbarung treffen zu können, da unser Modell der besonderen zahnärztlichen Versorgung über 20 Jahre lang erfolgreich in Ostwestfalen praktiziert werden konnte. Bis auf weiteres werden Ihnen unsere Zahnarztpraxen das Modell der Kostenerstattung nach Par. 13 des SGB V vorstellen und anbieten, um weiterhin ohne gesetzliche Beschränkungen (z. B. durch Behandlungsbudgets) eine besondere zahnärztliche Versorgung anbieten zu können.
Zahnärztliche Genossenschaft Westfalen-Lippe eG