Mit dem Patienten ist eine Vereinbarung nach Par. 2 GOZ zu treffen, da zahlreiche BEMA Leistungen deutlich höher als entsprechende GOZ-Leistungen bewertet sind. Hier können Sie einen Text für Ihr Praxisverwaltungssystem kopieren und integrieren, indem Sie im Text die Variablen Ihres Systems einsetzen, um automatisch personifizierte Formulare zu generieren. Bitte bewerten Sie selbst, inwieweit das amtliche Formular für die Vereinbarung nach Par. 2 der GOZ (ohne weitere Zusätze) dieser Vereinbarung vorangestellt werden muss!
Vereinbarung einer von der GOZ abweichenden Gebührenhöhe gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
Zwischen Herrn / Frau #PatVorname #PatName
und
dem Behandler in der Zahnarztpraxis #Name Praxis
wird folgendes vereinbart:
Der Patient hat die Kostenerstattung für den zahnärztlichen Bereich gewählt. Alle erbrachten Leistungen sind daher nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen.
Um das Niveau der Behandlung auf dem gesetzlichen Niveau zu halten, vereinbaren die Parteien, dass bei der Abrechnung die Bewertungen des BEMA zur Preisfindung herangezogen werden. Entsprechend werden die Steigerungssätze der GOZ an die Bewertungen des BEMA angepasst und dienen als Grundlage für die Bewertung der erbrachten Leistungen.
Dem Zahlungspflichtigem (oder dessen gesetzlichem Vertreter) wurde eine Ausfertigung dieser Vereinbarung ausgehändigt.
Ort, Datum
Unterschrift Patient
Ort, Datum
Unterschrift Zahnärztin/Zahnarzt
Leistungstabelle: Die Leistungstabelle mit den entsprechenden Umrechnungsfaktoren wurde dem Versicherten bekannt gemacht.